Beitragstabellen Gruppen und Kurse


BEITRÄGE GRUPPEN


Beiträge gültig ab 01.01.2026
 

  Monat (in EUR) Halbjahr (in EUR) Jahr (in EUR)
Erwachsene 8 48 96
Eltern/Kind Turnen: je Kind 3 18 36
Eltern/Kind Turnen: je Elternteil 8 48 96
Eltern/Kind Turnen: Familienbeitrag 16 96 192
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5 30 60
Schüler:in und Student:in 5 30 60
Rhythmische Sportgymnastik einheitlich für alle 45 270 540
Gymnastik und Tanz einheitlich für alle 35 210 420
Passives Mitglied (nur auf begründeten Antrag) 3,75 22,50 45
Witwe/r   26 52
Badminton-Wettkampf Senioren     50
Badminton ohne Spielberechtigung     25
Dart Erwachsene     25
Dart Jugendliche     3

 


 

BEITRÄGE KURSE


Beiträge gültig ab 01.01.2026
 

Kursangebote für je 10 Übungseinheiten Einheiten Für Mitglieder (in EUR) Für Nicht-Mitglieder (in EUR)
Yoga 10 30,00 50,00
Pilates 10 20,00 40,00
Zumba 10 20,00 40,00
Seniorentanz 10 30,00 50,00
Fit bis ins hohe Alter 10 20,00 40,00
Stuhlgymnastik 10 20,00 40,00
Tanz mit, bleib fit 10 30,00 50,00
Krav Maga Erw. 10 50,00 50,00
Krav Maga 6-8 J. 10 50,00 50,00
Krav Maga 9-16 J. 10 50,00 50,00
Radsport ab 6 J. 5 25,00 25,00

 


 

BESTIMMUNGEN

1.    Bei Neueintritt im Laufe des Jahres wird einschließlich des Beitrittsmonats pro Monat der Beitrag erhoben.
2.    Die Mitgliederversammlung kann Beitragsänderungen beschließen.
3.    Das Mitglied muss dem Beitragseinzugsverfahren per SEPA-Lastschrift zustimmen.
       Es gelten bankübliche Verfahrensregeln. Die Jahresbeiträge werden jeweils hälftig zum 31. März und zum 30. September fällig.
4.    Personenstandsänderungen (Wohnungswechsel, Heirat etc.) und Bankkontoänderungen sind zeitnah bekannt zu geben.
5.    Bei Beendigung der Mitgliedschaft ((§ 07.4 der Satzung) bleiben bis dahin entstandene Beitragspflichten bestehen.
6.    Über Stundung oder Ratenzahlung entscheidet der Kassierer, über Beitragserlass entscheidet der Vorstand.
7.    Bei Zahlungsrückständen oder Erfolglosigkeit des Bankeinzuges sind Schäden (Gebühren etc.) zu ersetzen. Wird der Beitrag trotz Mahnung nicht gezahlt, kann eine Vereinsstrafe verhängt werden (§ 11 der Satzung). Entstehen Rückstände von über einem Jahr, kann ein Ausschluss aus dem Verein erfolgen (§ 07.4 der Satzung).